Pflegegrade im Ăœberblick: Was Ihnen zusteht
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Voraussetzung fĂ¼r Leistungen der Pflegekasse. Je nach Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhalten Sie unterschiedliche finanzielle UnterstĂ¼tzungen und Sachleistungen.
Pflegegrad 1 & 2
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 €/Monat) fĂ¼r Hilfen im Alltag.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung. Anspruch auf Pflegegeld (347 €) oder Pflegesachleistungen (796 €).
Pflegegrad 3, 4 & 5
Pflegegrad 3-5: Schwere bis schwerste Beeinträchtigungen. Die Leistungen steigen signifikant an, um eine umfassende Betreuung und medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen.
UnterstĂ¼tzung, die ankommt: Ihr Weg zum Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist der SchlĂ¼ssel zu wichtigen Leistungen der Pflegekasse. Er sichert Ihnen finanzielle UnterstĂ¼tzung und professionelle Hilfe im Alltag. Wir begleiten Sie einfĂ¼hlsam durch den gesamten Prozess – von der ersten Ăœberlegung bis zur erfolgreichen Einstufung.


Die fĂ¼nf Pflegegrade im Ăœberblick
Seit 2017 werden PflegebedĂ¼rftige in fĂ¼nf Grade eingeteilt, basierend auf ihrer Selbstständigkeit. Während Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung greift, steht Pflegegrad 5 fĂ¼r schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Je höher der Grad, desto umfangreicher sind die Sach- und Geldleistungen.
In drei Schritten zu Ihrem Pflegegrad
1. Antragstellung: Ein formloser Anruf oder Brief bei Ihrer Pflegekasse genĂ¼gt.
2. Begutachtung: Ein Gutachter des MDK besucht Sie zu Hause, um Ihre Selbstständigkeit zu prĂ¼fen.
3. Bescheid: Sie erhalten das Ergebnis schriftlich von Ihrer Kasse.
