Pflegegrade im Überblick: Was Ihnen zusteht
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse. Je nach Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhalten Sie unterschiedliche finanzielle Unterstützungen und Sachleistungen.
Pflegegrad 1 & 2
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Hilfen im Alltag.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung. Anspruch auf Pflegegeld (347 €) oder Pflegesachleistungen (796 €).
Pflegegrad 3, 4 & 5
Pflegegrad 3-5: Schwere bis schwerste Beeinträchtigungen. Die Leistungen steigen signifikant an, um eine umfassende Betreuung und medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen.
Unterstützung, die ankommt: Ihr Weg zum Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu wichtigen Leistungen der Pflegekasse. Er sichert Ihnen finanzielle Unterstützung und professionelle Hilfe im Alltag. Wir begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess – von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Einstufung.


Die fünf Pflegegrade im Überblick
Seit 2017 werden Pflegebedürftige in fünf Grade eingeteilt, basierend auf ihrer Selbstständigkeit. Während Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung greift, steht Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Je höher der Grad, desto umfangreicher sind die Sach- und Geldleistungen.
In drei Schritten zu Ihrem Pflegegrad
1. Antragstellung: Ein formloser Anruf oder Brief bei Ihrer Pflegekasse genügt.
2. Begutachtung: Ein Gutachter des MDK besucht Sie zu Hause, um Ihre Selbstständigkeit zu prüfen.
3. Bescheid: Sie erhalten das Ergebnis schriftlich von Ihrer Kasse.
